Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 11. September 2008 - Coto Moreno / Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Juana Maria Coto Moreno (Gaborone, Botswana) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte K. Lemmens und C. Doutrelepont)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und M. Velardo)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AD/28/05 vom 12. Februar 2007, die Klägerin nicht in die Reserveliste dieses Auswahlverfahrens aufzunehmen - Antrag auf Schadensersatz
Tenor des Urteils
Die Klage von Frau Coto Moreno wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 22 vom 26.1.2008, S. 57.