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Amtsblattmitteilung

 

Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 19. Februar 2002 in der Rechtssache T-302/01 R, Gerhard Birkhoff gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

(Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ( Beamte ( Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder ( Aussetzung des Vollzugs ( Keine Dringlichkeit)

    Verfahrenssprache: Italienisch

In der Rechtssache T-302/01 R, Gerhard Birkhoff, ehemaliger Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Weitnau (Deutschland), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Salvatore, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: J. Currall und A. Dal Ferro), wegen Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung vom 26. September 2001, mit der die Kommission die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen hat, und der Entscheidung vom 4. Juli 2001, mit der die Kommission die Zahlung der Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder an den Kläger zugunsten seiner Tochter ausgesetzt hat, hat der Präsident des Gerichts am 19. Februar 2002 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:

    1.Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

    2.Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

        

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