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Klage, eingereicht am 23. Januar 2024 – Laboratorio SYS/EUIPO – Dr. Babor (sYs)

(Rechtssache T-39/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Laboratorio SYS, SL (Torrent, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwalt N. Fernández Fernández-Pacheco)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Dr. Babor GmbH & Co. KG (Aachen, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionswortmarke „sYs“ – Unionsmarke Nr. 17 480 005

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 22. November 2023 in der Sache R 2462/2022-1

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

das EUIPO anzuweisen, die Eintragung der Unionsmarke Nr. 17 480 005 abzulehnen;

der Streithelferin und gegebenenfalls dem Beklagten die Kosten des Verfahrens vor dem EUIPO und vor dem Gericht aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 60 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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