Klage, eingereicht am 23. Januar 2024 – Laboratorio SYS/EUIPO – Dr. Babor (sYs)
(Rechtssache T-39/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Laboratorio SYS, SL (Torrent, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwalt N. Fernández Fernández-Pacheco)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Dr. Babor GmbH & Co. KG (Aachen, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionswortmarke „sYs“ – Unionsmarke Nr. 17 480 005
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 22. November 2023 in der Sache R 2462/2022-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
das EUIPO anzuweisen, die Eintragung der Unionsmarke Nr. 17 480 005 abzulehnen;
der Streithelferin und gegebenenfalls dem Beklagten die Kosten des Verfahrens vor dem EUIPO und vor dem Gericht aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 60 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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