Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 5. Juni 2008 - Timmer/Rechnungshof
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Beschwerdefrist - Neue Tatsache - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Marianne Timmer (Saint-Sauves-d'Auvergne, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)
Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier und G. Corstens)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung aller von Herrn L. verfassten Beurteilungen der Klägerin sowie der damit zusammenhängenden und/oder daraus folgenden Entscheidungen einschließlich der Ernennung von Herrn L. sowie Antrag auf Schadensersatz
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 326 vom 30.12.2006, S. 84.