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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 10. September 2021 – GP und BG/Banco Santander, S.A.

(Rechtssache C-561/21)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Supremo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführer: GP und BG

Kassationsbeschwerdegegnerin: Banco Santander, S.A.

Vorlagefragen

Ist eine Auslegung von Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen1 dahin, dass die Verjährungsfrist für einen Anspruch auf Rückerstattung der aufgrund einer missbräuchlichen Klausel gezahlten Beträge erst dann zu laufen beginnt, wenn die Klausel durch ein rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt worden ist, mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit vereinbar?

Sollte eine solche Auslegung nicht mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit vereinbar sein: Verstößt eine Auslegung dahin, dass die Verjährungsfrist am Tag der Urteile des Tribunal Supremo beginnt, mit denen eine Rechtsprechung zu den Restitutionswirkungen entwickelt wurde (Urteile vom 23. Januar 2019), gegen die genannten Artikel der Richtlinie?

Sollte eine solche Auslegung gegen die genannten Artikel verstoßen: Verstößt eine Auslegung dahin, dass die Verjährungsfrist an dem Tag der Urteile beginnt, mit denen der Gerichtshof entschieden hat, dass der Erstattungsanspruch der Verjährung unterliegen kann (insbesondere die Urteile vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank SA, verbundene Rechtssachen C-698/10 und C-699/18, oder vom 16. Juli 2020, Caixabank SA, verbundene Rechtssachen C-224/19 und C-259/19, mit dem das erstgenannte Urteil bestätigt wird), gegen diese Artikel?

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1 ABl. 1993, L 95, S. 29.