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Beschluss des Gerichts vom 13. Januar 2014 – Lebedef/Kommission

(Verbundene Rechtssachen T-116/13 P und T-117/13 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Beurteilung – Beurteilung der beruflichen Entwicklung – Beurteilungsverfahren 2008 und 2009 – Halbzeitige Freistellung für Zwecke der Gewerkschaftsvertretung – Beurteilungen über die in der Verwendungsdienststelle erfüllten Aufgaben – Ernennung durch eine Gewerkschaft – Abweisung der erstinstanzlichen Klagen als offensichtlich unbegründet – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Giorgio Lebedef (Senningerberg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Zwei Rechtsmittel gegen die Beschlüsse des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 12. Dezember 2012, Lebedef/Kommission (F-70/11 und F-109/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieser Beschlüsse

Tenor

Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.

Herr Giorgio Lebedef trägt seine eigenen und die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten.

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1     ABl. C 147 vom 25.5.2013.