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Urteil des Gerichts vom 23. September 2015 – Cerafogli/EZB

(Rechtssache T-114/13 P)1

(Rechtsmittel – Personal der EZB – Beschwerde wegen Diskriminierung und Mobbing – Entscheidung der EZB, die infolge der Beschwerde eingeleitete Verwaltungsuntersuchung einzustellen – Verweigerung des Zugangs zu Beweismitteln während des Verwaltungsverfahrens – Zurückweisung eines Antrags, während des Gerichtsverfahrens die Vorlage von Beweismitteln anzuordnen – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Rechtsfehler)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Maria Concetta Cerafogli (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Zentralbank (EZB) (Prozessbevollmächtigte: F. Feyerbach und B. Ehlers im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 12. Dezember 2012, Cerafogli/EZB (F-43/10, SlgÖD, EU:F:2012:184), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 12. Dezember 2012, Cerafogli/EZB (F-43/10), wird aufgehoben.

Die Sache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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1     ABl. C 114 vom 20.4.2013.