Klage, eingereicht am 5. November 2021 – Skryba/Rat
(Rechtssache T-581/21)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Siarheï Skryba (Marialivo, Belarus) (Prozessbevollmächtigter: D. Litvinski, Rechtsanwalt)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Durchführungsverordnung (EU) 2021/997 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus1 , soweit sie ihn betrifft, für nichtig zu erklären;
den Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/1002 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus1 , soweit er ihn betrifft, für nichtig zu erklären;
dem Rat die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger macht drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-556/21, Lyubetskaya/Rat, geltend gemachten identisch oder vergleichbar sind.
____________
1 ABl. 2021, LI 219, S. 3.
1 ABl. 2021, LI 219, S. 70.