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Klage, eingereicht am 5. November 2021 – LW/Kommission

(Rechtssache T-728/21)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: LW (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und N. Flandin)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Beklagten, sie im selben Referat auf eine andere Stelle umzusetzen, aufzuheben,

daneben, soweit erforderlich, die angefochtene Entscheidung der Beklagten über die Zurückweisung ihrer Beschwerde gegen die Umsetzungsentscheidung aufzuheben,

ihr Schadensersatz für ihren immateriellen Schaden zuzusprechen und

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf sechs Gründe gestützt:

Die Umsetzungsentscheidung habe die rechtlichen Interessen der Klägerin beeinträchtigt.

Die Umsetzungsentscheidung sei nicht von der zuständigen Anstellungsbehörde getroffen worden.

Die Umsetzungsentscheidung und die angefochtene Entscheidung seien unter Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 des Statuts getroffen worden.

Die Umsetzungsentscheidung und die angefochtene Entscheidung verstießen gegen den Grundsatz der Fürsorgepflicht.

Die Umsetzungsentscheidung und die angefochtene Entscheidung seien unter Verstoß gegen die Begründungspflicht getroffen worden.

Die Umsetzungsentscheidung und die angefochtene Entscheidung seien mit einem Interessenkonflikt behaftet.

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