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Klage, eingereicht am 18. Oktober 2021 – NFL Properties Europe/EUIPO – Groupe Duval (DUUUVAL)

(Rechtssache T-671/21)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: NFL Properties Europe GmbH (Eschborn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Kloth, R. Briske, D. Habel und M. Tillwich)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Groupe Duval (Boulogne-Billancourt, Frankreich)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke „DUUUVAL“ – Anmeldung Nr. 18 066 416.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. August 2021 in der Sache R 243/2021-5.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer vom 4. August 2021 aufzuheben;

dem Widerspruchsführer die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates

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