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Klage, eingereicht am 17. Juni 2011 - Kadio Morokro/Rat

(Rechtssache T-316/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Kadio Morokro (Cocody, Côte d'Ivoire) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. LeDamany)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss 2011/221/GASP des Rates vom 6. April 20111 und die Verordnung (EU) Nr. 330/2011 des Rates vom 6. April 20112 für nichtig zu erklären,

dem Rat der Europäischen Union sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger einen Klagegrund geltend, Verletzung der Begründungspflicht, da der angefochtene Beschluss und die angefochtene Verordnung gegen Art. 296 AEUV verstießen, wonach die Rechtsakte der Organe der Europäischen Union mit einer Begründung zu versehen seien. Zum einen erlaubten es die Begründungen nicht, die Gründe zu verstehen, aus denen der Kläger in die Liste der Personen im Anhang des Beschlusses und der Verordnung aufgenommen worden sei, gegen die spezifische restriktive Maßnahmen verhängt würden, und zum anderen nehme diese mangelnde Begründung dem Kläger die Möglichkeit, die gegen ihn angewandten restriktiven Maßnahmen zweckdienlich anzufechten.

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1 - Beschluss 2011/221/GASP des Rates vom 6. April 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire (ABl. L 93, S. 20).

2 - Verordnung (EU) Nr. 330/2011 des Rates vom 6. April 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Côte d'Ivoire (ABl. L 93, S. 10).