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Klage, eingereicht am 16. September 2013 – Sales & Solutions/HABM – Inceda Holding (Watt)

(Rechtssache T-495/13)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Sales & Solutions (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Gründig-Schnelle)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Inceda Holding (Köln, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Juli 2013 in dem Beschwerdeverfahren R 1193/2012-4 aufzuheben;

der Sreithelferin die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke „Watt“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 39 und 42 – Gemeinschaftsmarke Nr. 1 090 471

Inhaber der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Inceda Holding

Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Art. 52 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, c und d der Verordnung Nr. 207/2009

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Nichtigerklärung der betroffenen Marke

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.