Klage, eingereicht am 27. November 2006 - Novartis/HABM (BLUE SOFT)
(Rechtssache T-330/06)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Novartis AG (Basel, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Hebeis)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge der Klägerin
die Entscheidung der ersten Beschwerdekammer vom 14. September 2006 in der Sache R 270/2006-1 aufzuheben;
dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Die Wortmarke "BLUE SOFT" für Waren der Klasse 9 (Anmeldung Nr. 3 007 846).
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Es bestehe kein absolutes Schutzhindernis und deswegen sei die angemeldete Marke schutzfähig. Das Gesamtzeichen sei nicht rein beschreibend und es liege auch Unterscheidungskraft vor.
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