Language of document :

Klage, eingereicht am 27. November 2006 - Novartis/HABM (BLUE SOFT)

(Rechtssache T-330/06)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Novartis AG (Basel, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Hebeis)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

die Entscheidung der ersten Beschwerdekammer vom 14. September 2006 in der Sache R 270/2006-1 aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Die Wortmarke "BLUE SOFT" für Waren der Klasse 9 (Anmeldung Nr. 3 007 846).

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Es bestehe kein absolutes Schutzhindernis und deswegen sei die angemeldete Marke schutzfähig. Das Gesamtzeichen sei nicht rein beschreibend und es liege auch Unterscheidungskraft vor.

____________