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Amtsblattmitteilung

 

SEQ CHAPTER \h \r 1Klage der "Almdudler-Limonade" A. & S. Klein gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 9. Januar 2004

(Rechtssache T-12/04)

Verfahrenssprache: Deutsch

Die "Almdudler-Limonade" A. & S. Klein, Wien, hat am 9. Januar 2004 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.

Prozeßbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt G. Schönherr.

Die Klägerin beantragt,

-     in der Sache zu entscheiden und die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt vom 5.11.2003, R 490/2003-2, dahingehend abzuändern, dass unserer Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 2 193 753 Folge gegeben wird;

-     in eventu, die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt vom 5.11.2003, R 490/2003-2, aufzuheben und die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt zurückzuverweisen;

-     das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in den Ersatz der Kosten dieses Verfahrens sowie des Beschwerdeverfahrens zu Händen unserer ausgewiesenen Vertreter binnen 14 Tage zu verfällen.

                        

Klagegründe und wesentliche Argumente:

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:        Die dreidimensionale Marke in der Form einer Limonadenflasche - Anmeldung Nr. 2 193 753

Waren oder Dienstleistungen:        Waren der Klasse 32 (Limonade auf Kräuterbasis)

Vor der Beschwerdekammer

angefochtene Entscheidung:             Ablehnung der Eintragung durch den Prüfer

Entscheidung der Beschwerdekammer:    Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe:                    -     Die angemeldete Marke weise mehr als das geforderte Mindestmaß an Unterscheidungskraft auf.

-     Die angesprochenen Verkehrskreise seien imstande, die mit dieser Verpackungsform gekennzeichnete Ware von denjenigen anderer betrieblicher Herkunft zu unterscheiden.

-     Die Unterscheidungskraft sei unter Berücksichtigung des Inhalts der Flasche noch weit höher.

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