Urteil des Gerichts vom 11. Mai 2010 - PC-Ware Information Technologies/Kommission
(Öffentliche Lieferaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Erwerb von Software-Erzeugnissen und Lizenzen - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Ungewöhnlich niedriges Angebot - Begründungspflicht)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: PC-Ware Information Technologies BV (Amsterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Devillé und B. Maerevoet)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: E. Manhaeve als Bevollmächtigten im Beistand von Rechtsanwalt P. Wytinck)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 11. Januar 2008, das von der Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens DIGIT/R2/PO/2007/022 abgegebene Angebot abzulehnen, hilfsweise, auf Ersatz des der Klägerin durch das Verhalten der Kommission entstandenen Schadens
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die PC Ware Information Technologies BV trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 116 vom 9.5.2008.