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Klage, eingereicht am 15. Dezember 2011 - Cham/Rat

(Rechtssache T-649/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Cham Holding Co. SA (Damas, Syrie) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

ihre Klage für zulässig zu erklären und daher

den Beschluss 2011/628/GASP des Rates vom 23. September 2011 zur Änderung des Beschlusses 2011/273/GASP vom 9. Mai 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien und die Verordnung (EU) Nr. 950/2011 des Rates vom 23. September 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 vom 9. Mai 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien für nichtig zu erklären, soweit diese Rechtsakte die Klägerin betreffen, indem deren Aufnahme in die Liste der Organisationen nach Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 vom 9. Mai 2011 und nach den Art. 3 und 4 des Beschlusses 2011/273/GASP vom 9. Mai 2011 festgelegt wird;

dem Rat der Europäischen Union die Kosten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rechtszug aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen die gleichen oder ähnliche wie die in der Rechtssache T-433/11, Makhlouf/Rat, geltend gemachten Klagegründe sind.

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1 - ABl. 2011, C 290, S. 14.