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Klage, eingereicht am 3. Mai 2024 – Europäische Kommission/Königreich Spanien

(Rechtssache C-331/24)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (vertreten durch N. Ruiz García und E. Sanfrutos Cano als Bevollmächtigte)

Beklagter: Königreich Spanien

Anträge

Die Europäische Kommission beantragt,

festzustellen, dass das Königreich in Bezug auf die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete der Flussgebietseinheiten ES122 Fuerteventura, ES123 Lanzarote und ES125 La Palma gegen seine Verpflichtungen aus Art. 13 Abs. 7 und Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik1 verstoßen hat,

festzustellen, dass das Königreich in Bezug auf die Hochwasserrisikomanagementpläne für die Flussgebietseinheiten ES122 Fuerteventura, ES123 Lanzarote und ES125 La Palma gegen seine Verpflichtungen aus Art. 14 Abs. 3 und Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken1 verstoßen hat, und

dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Erstens macht die Kommission geltend, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 13 Abs. 7 und Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/60/EG verstoßen habe, dass es die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete der Flussgebietseinheiten ES122 Fuerteventura, ES123 Lanzarote und ES125 La Palma weder überprüft noch aktualisiert habe, obwohl die Frist hierfür am 22. Dezember 2021 abgelaufen sei, und infolgedessen diese überprüften Pläne auch nicht bis zum 22. März 2022 an die Kommission übermittelt habe.

Zweitens macht die Kommission geltend, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 14 Abs. 3 und Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2007/60/EG verstoßen habe, dass es die die Hochwasserrisikomanagementpläne für die Flussgebietseinheiten ES122 Fuerteventura, ES123 Lanzarote und ES125 La Palma weder überprüft noch gegebenenfalls aktualisiert habe, obwohl die Frist hierfür am 22. Dezember 2021 abgelaufen sei, und diese Pläne daher auch nicht bis zum 22. März 2022 an die Kommission übermittelt habe.

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1 ABl. 2000, L 327, S.1

1 ABl. 2007, L 288, S. 27