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Vorabentscheidungsersuchen der Cour dʼappel de Paris (Frankreich), eingereicht am 29. April 2015 – Granarolo SpA/Ambrosi Emmi France SA

(Rechtssache C-196/15)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour dʼappel de Paris

Parteien des Ausgangsverfahr

ender Geschäftsbeziehungen bei Liefe

rung beweglicher Sachen über mehrere Jahre an

einen Wiederv

erkäufer ohne Rahmenvertrag oder Ausschließlichkeitsklausel in den Anwendungsbereich der unerlaubten Handlung fällt?Bei Verneinung der ersten Frage: Ist Art. 5 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung für die Bestimmung des Erfüllungsorts der Verpflichtung in dem oben in Frage 1 genannten Fall anwendbar?

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1     Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die