Vorabentscheidungsersuchen der Cour dʼappel de Paris (Frankreich), eingereicht am 29. April 2015 – Granarolo SpA/Ambrosi Emmi France SA
(Rechtssache C-196/15)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour dʼappel de Paris
Parteien des Ausgangsverfahr
ender Geschäftsbeziehungen bei Liefe
rung beweglicher Sachen über mehrere Jahre an
einen Wiederv
erkäufer ohne Rahmenvertrag oder Ausschließlichkeitsklausel in den Anwendungsbereich der unerlaubten Handlung fällt?Bei Verneinung der ersten Frage: Ist Art. 5 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung für die Bestimmung des Erfüllungsorts der Verpflichtung in dem oben in Frage 1 genannten Fall anwendbar?
________________________1 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die