Klage, eingereicht am 7. Mai 2012 – ZZ/EMA
(Rechtssache F-51/12)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, J.-N. Louis, D. Abreu Caldas)
Beklagte: Europäische Arzneimittel-Agentur
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, mit der der Antrag des Klägers auf Verlängerung seines Vertrags als Bediensteter auf Zeit durch die Europäische Arzneimittel-Agentur abgelehnt worden ist
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung vom 1. September 2011, mit der die EMA seinen Antrag vom 22. August 2011 auf Verlängerung seines Vertrags als Bediensteter auf Zeit abgelehnt hat, aufzuheben;
die Europäische Arzneimittel-Agentur zu verurteilen, an ihn, vorbehaltlich einer Erhöhung, den vorläufigen Betrag in Höhe von 1 Euro zu zahlen;
der Europäischen Arzneimittel-Agentur die Kosten aufzuerlegen.