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Klage, eingereicht am 1. August 2007 - TridonicAtco / HABM (Intelligent Voltage Guard)

(Rechtssache T-297/07)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: TridonicAtco GmbH & Co KG (Dornbirn, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Wiltschek)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 31. Mai 2007 (Beschwerdesache R 108/2007-2) dahin abzuändern, dass die internationale Wortbildmarke Nr. 874 778 "Intelligent Voltage Guard" zum Schutz in der Europäischen Gemeinschaft zugelassen wird;

in eventu, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Rechtssache an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt zurückzuweisen;

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Die Bildmarke "Intelligent Voltage Guard" für Waren der Klassen 9 und 11 (internationale Eintragung Nr. W 874 778).

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/941, da die Marke "Intelligent Voltage Guard" unterscheidungskräftig sei.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).