Klage, eingereicht am 1. August 2007 - TridonicAtco / HABM (Intelligent Voltage Guard)
(Rechtssache T-297/07)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: TridonicAtco GmbH & Co KG (Dornbirn, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Wiltschek)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge der Klägerin
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 31. Mai 2007 (Beschwerdesache R 108/2007-2) dahin abzuändern, dass die internationale Wortbildmarke Nr. 874 778 "Intelligent Voltage Guard" zum Schutz in der Europäischen Gemeinschaft zugelassen wird;
in eventu, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Rechtssache an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt zurückzuweisen;
dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Die Bildmarke "Intelligent Voltage Guard" für Waren der Klassen 9 und 11 (internationale Eintragung Nr. W 874 778).
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94
1, da die Marke "Intelligent Voltage Guard" unterscheidungskräftig sei.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).