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Vorabentscheidungsersuchen des Sofiyski rayonen sad (Bulgarien), eingereicht am 26. Juni 2023 – ZD „BUL INS“ AD/PV

(Rechtssache C-387/23, BUL INS)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Vorlegendes Gericht

Sofiyski rayonen sad

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: ZD „BUL INS“ AD

Beklagte: PV

Vorlagefragen

1.    Ist Art. 13 der Richtlinie 2009/103/EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht dahin auszulegen, dass Verfahren, die wegen Regressansprüchen des Versicherers aus einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach nationalem Recht eingeleitet werden, in den Anwendungsbereich des Unionsrechts über das Verbot von Haftungsbeschränkungen seitens des Versicherers fallen?

2.    Falls die erste Frage dahin beantwortet wird, dass das Unionsrecht anwendbar ist, sind dann die oben genannte Bestimmung und Art. 38 der Charta der Grundrechte dahin auszulegen, dass eine natürliche Person bei solchen von ihr oder gegen sie erhobenen Klagen angesichts des Effektivitätsgrundsatzes und der Erfordernisse des Verbraucherschutzes als „Verbraucher“ anzusehen ist?

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1     ABl. 2009, L 263, S. 11.