Language of document :

Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 30. Mai 2006 - Europäisches Parlament / Rat der Europäischen Union

(verbundene Rechtssachen C-317/04 und C-318/04)1

(Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Luftverkehr - Beschluss 2004/496/EG - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika - Dem United States Bureau of Customs and Border Protection übermittelte Passenger Name Records - Richtlinie 95/46/EG - Artikel 25 - Drittstaaten - Entscheidung 2004/535/EG - Angemessenheit des Schutzes)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: R. Passos, N. Lorenz, H. Duintjer Tebbens und A. Caiola)

Streithelfer zur Unterstützung des Klägers: Europäischer Datenschutzbeauftragter (Prozessbevollmächtigte: H. Hijmans und V. Perez Asinari)

Beklagter (in der Rechtssache C-317/04): Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. C. Giorgi Fort und M. Bishop)

Beklagte (in der Rechtssache C-318/04): Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. J. Kuijper, A. van Solinge und C. Docksey)

Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten (in der Rechtssache C-317/04): Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. J. Kuijper, A. van Solinge und C. Docksey); Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: M. Bethell, C. White und T. Harris im Beistand von T. Ward, Barrister)

Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten (in der Rechtssache C-318/04): Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: M. Bethell, C. White und T. Harris im Beistand von T. Ward, Barrister)

Gegenstand

Nichtigkeitsklage - Nichtigerklärung des Beschlusses 2004/496/EG des Rates vom 17. Mai 2004 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das Bureau of Customs and Border Protection des United States Department of Homeland Security (ABl. L 183 vom 20. Mai 2004, S. 83)

Tenor

Der Beschluss 2004/496/EG des Rates vom 17. Mai 2004 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das Bureau of Customs and Border Protection des United States Department of Homeland Security und die Entscheidung 2004/535/EG der Kommission vom 14. Mai 2004 über die Angemessenheit des Schutzes der personenbezogenen Daten, die in den Passenger Name Records enthalten sind, welche dem United States Bureau of Customs and Border Protection übermittelt werden, werden für nichtig erklärt.

Die Wirkungen der Entscheidung 2004/535 werden bis zum 30. September 2006, jedoch nicht über den Zeitpunkt des Außerkrafttretens des genannten Abkommens hinaus, aufrechterhalten.

Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache C-317/04.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache C-318/04.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten in der Rechtssache C-317/04.

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und der Europäische Datenschutzbeauftragte tragen ihre eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 228 vom 11.9.2004.