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Vorabentscheidungsersuchen des Sofiyski gradski sad (Bulgarien), eingereicht am 4. Februar 2021 – Strafverfahren gegen KT

(Rechtssache C-71/21)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Vorlegendes Gericht

Sofiyski gradski sad

Gesuchte Person

KT

Vorlagefragen

Erlauben die Vorschriften des Art. 1 Abs. 2 und Abs. 3 des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen die Ausstellung eines neuen Haftbefehls zur Strafverfolgung in derselben Sache gegen eine Person, deren Übergabe seitens eines Mitgliedstaats der Europäischen Union auf der Grundlage von Art. 1 Abs. 3 des Übereinkommens in Verbindung mit Art. 6 des Vertrags über die Europäische Union und Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten abgelehnt wurde?

Erlauben es die Vorschriften des Art. 1 Abs. 3 des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen sowie der Art. 21 Abs. 1 und 67 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Art. 6 und 45 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, dass ein Mitgliedstaat, an den sich ein Haftbefehl richtet, in der Sache, in der ein anderer Mitgliedstaat die Übergabe derselben Person zur Strafverfolgung in derselben Sache abgelehnt hat, nochmals entscheidet, nachdem die gesuchte Person von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht und von dem Staat, in dem die Übergabe abgelehnt wurde, in den Staat, an den sich der neue Haftbefehl richtet, gezogen ist?

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