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Beschluss des Gerichts vom 8. November 2011 - BASF Schweiz und BASF Lampertheim/Kommission

(Rechtssache T-25/10)

(Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Zinnstabilisatoren und ESBO-/Ester-Wärmestabilisatoren - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird - Aufhebung der Entscheidung - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerinnen: BASF Schweiz AG, ehemals BASF Specialty Chemicals Holding GmbH (Basel, Schweiz), und BASF Lampertheim GmbH (Lampertheim, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Montag und T. Wilson)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Ronkes Angerbeek und R. Sauer im Beistand von Rechtsanwalt W. Berg)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Art. 1 und 2 der Entscheidung K (2009) 8682 endg. der Kommission vom 11. November 2009 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (COMP/38589 - Wärmestabilisatoren), soweit diese Artikel an die Klägerinnen gerichtet sind, sowie, hilfsweise, auf Herabsetzung der Geldbußen, die diesen mit Art. 2 der Entscheidung auferlegt wurden

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 100 vom 17.4.2010.