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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Hoya Corporation gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 12. Januar 2005

(Rechtssache T-9/05)

(Sprache der Klageschrift: Englisch)

Die Hoya Corporation, Tokyo (Japan), hat am 12. Januar 2005 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt A. Nordemann.

Andere Beteiligte am Verfahren vor der Beschwerdekammer: Indo International S. A., Barcelona (Spanien).

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 3. November 2004 in der Sache R 433/2004-1 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Die Klägerin.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Wortmarke "AMPLITUDE" für Waren der Klasse 9 (Brillen usw.), Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 1 723 931.
Inhaberin der Widerspruchsmarke oder des Widerspruchszeichens: Indo International S. A.
Widerspruchsmarke oder -zeichen:Nationale Bildmarke "AMPLY" für Waren der Klasse 9 (Brillen usw.).
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer:Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Anmeldung.
Klagegründe:Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/941.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).