Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 24. September 2009 - SBS TV und SBS Danish Television/Kommission
(Staatliche Beihilfen - Rekapitalisierung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt aufgrund einer ersten Entscheidung, mit der die Rückforderung unzulässiger staatlicher Beihilfen angeordnet wurde - Entscheidung, keine Einwände zu erheben - Nichtigerklärung der ersten Entscheidung - Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerinnen: SBS TV A/S, vormals TV Danmark A/S (Skovlunde, Dänemark), und SBS Danish Television Ltd, vormals Kanal 5 Denmark Ltd (Hounslow, Middlesex, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte D. Vandermeersch, T. Müller-Ibold, K. Nordlander und H. Peytz, dann Rechtsanwälte D. Vandermeersch, H. Peytz und K.-U. Karl)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: N. Khan und M. Niejahr)
Streithelferin zur Unterstützung der Klägerinnen: Viasat Broadcasting UK Ltd (West Drayton, Middlesex, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Hjelmborg und M. Honoré)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigter: J. Molde im Beistand der Rechtsanwälte P. Biering und K. Lundgaard Hansen) und TV 2/Danmark A/S (Odense, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Koktvedgaard und M. Thorninger)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2004)3632 endgültig der Kommission vom 6. Oktober 2004 über die Rekapitalisierung von TV 2/Danmark A/S
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 69 vom 19.3.2005.