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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Kabushiki Kaisha Kenwood gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, eingereicht am 25. Februar 2002

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Karstadt Quelle Aktiengesellschaft

    (Rechtssache T-58/02)

    Verfahrenssprache: Englisch

Die Kabushiki Kaisha Kenwood hat am 25. Februar 2002 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Emiliano Garayar Gutiérrez und Joaquín García-Romanillos Valverde und die Rechtsanwältin Anna García Castillo, Kanzlei Gómez-Acebo & Pombo, Brüssel (Belgien).

Die Klägerin beantragt,

(die angefochtene Entscheidung Nr. R0612/1999-2 aufzuheben;

(dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Kabushiki Kaisha Kenwood (auch tätig als Kenwood Corporation).Betroffene Gemeinschaftsmarke:Wortmarke "DualMags" für Waren in den Klassen 9, 37 und 38.Inhaberin der Widerspruchsmarke oder des Widerspruchszeichens:Karstadt Quelle Aktiengesellschaft.Widerspruchsmarke oder -zeichen:Die deutsche Wortmarke "Dual" für Waren in Klasse 9.Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Teilweise Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung wegen Verwechslungsgefahr für bestimmte Waren in Klasse 9.Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde der Gemeinschaftsmarkenanmelderin.Klagegründe:Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates1 mangels Vorliegen von Verwechslungsgefahr. Das Wort "Dual" sei als beschreibender Zusatz zu der unterscheidungskräftigen Marke "Mags" anzusehen. Die Widerspruchsmarke müsse zudem als eine infolge ihres beschreibenden Charakters schwache Marke angesehen werden; ferner sei das Wort "Dual" ein in verschiedenen Marken üblicher Bestandteil.

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1 - (Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).