Language of document : ECLI:EU:T:2012:523





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 5. Oktober 2012 –
Lancôme/HABM – Focus Magazin Verlag (COLOR FOCUS)

(Rechtssache T-204/10)

„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke COLOR FOCUS – Ältere Gemeinschaftswortmarke FOCUS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Marken – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Rechtsmissbrauch“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 21, 22, 37, 54)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken COLOR FOCUS und FOCUS (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 53 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 24, 25, 36, 55)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Koexistenz älterer Marken auf dem Markt – Auswirkung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 46)

4.                     Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Verbot des Rechtsmissbrauchs (vgl. Randnrn. 59, 60)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Februar 2010 (Sache R 238/2009‑2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Focus Magazin Verlag GmbH und der Lancôme parfums et beauté & Cie

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Lancôme parfums et beauté & Cie trägt die Kosten.