Urteil des Gerichts vom 20. September 2012 - Frankreich/Kommission
(Rechtssache T-154/10)
(Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die Frankreich in Form einer impliziten unbeschränkten Bürgschaft zugunsten von La Poste, aufgrund von deren Status als öffentliches Unternehmen, durchgeführt haben soll - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - Nichtigkeitsklage - Rechtsschutzinteresse - Zulässigkeit - Beweislast für das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe - Vorteil)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Belliard, G. de Bergues, B. Beaupère-Manokha, J. Gstalter und S. Menez, dann E. Belliard, G. de Bergues, J. Gstalter und S. Menez,)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Stromsky und D. Grespan)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2010/605/EU der Kommission vom 26. Januar 2010 über die staatliche Beihilfe C 56/07 (ex E 15/05) Frankreichs zugunsten von La Poste (ABl. L 274, S. 1)
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Französische Republik trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 161 vom 19.6.2010.