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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 30. September 2010 - Torijano Montero/Rat

(Rechtssache F-76/05)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Bewerber, die auf einer Reserveliste eines Auswahlverfahrens stehen, das vor dem Inkrafttreten des neuen Statuts bekanntgemacht wurde - Einstufung in die Besoldungsgruppe in Anwendung der neuen ungünstigeren Vorschriften - Art. 5 des Statuts - Art. 12 des Anhangs XIII des Statuts - Gleichheitssatz - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Fürsorgepflicht - Verhältnismäßigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Javier Torijano Montero (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Jaume, dann Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Arpio Santacruz und I. Šulce)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Rates bezüglich der Einstufung des Klägers, der vor dem Inkrafttreten des neuen Statuts auf einer Reserveliste stand, in Anwendung der ungünstigeren Rechtsvorschriften des neuen Statuts (Art. 12 des Anhangs XIII der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 723/2004 zur Änderung des Statuts der Beamten)

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 281 vom 12.11.2005, S. 23 (die Rechtssache war zunächst beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-302/05 eingetragen und ist durch Beschluss vom 15. Dezember 2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden.)