Rechtsmittel, eingelegt am 8. Februar 2022 von QB gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. Dezember 2021 in der Rechtssache T-71/21, QB/Kommission
(Rechtssache C-88/22 P)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführer: QB (vertreten durch R. Wardyn, Radca prawny)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
das angefochtene Urteil insgesamt aufzuheben
und daher
die Entscheidungen der Europäischen Kommission vom 6. April 2020 und vom 3. November 2020 für nichtig zu erklären
oder hilfsweise
die Rechtssache zur Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen und
der Europäischen Kommission neben deren eigenen Kosten die ihr in beiden Instanzen entstanden Kosten aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Der Rechtsmittelführer stützt sich auf einen Grund, mit dem er einen Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 des Anhangs VII des Statuts rügt und Folgendes geltend macht:
Bei der Bestimmung seiner hauptberuflichen Tätigkeit sei dem Gericht ein Fehler unterlaufen, da es seine für den polnischen Staat geleistete Arbeit und seine Stellung als Richter nicht berücksichtigt habe.
Bei der Definition der Voraussetzungen für einen „Dienst für einen anderen Staat“ sei dem Gericht ein Fehler unterlaufen.
Bei der Prüfung, ob die Ausnahme des „Dienstes für einen anderen Staat“ vorliege, habe das Gericht seine für den polnischen Staat geleistete Arbeit und seine Stellung als Richter nicht berücksichtigt.
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