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Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden eingereicht am 8. Mai 2008 - Zuid-Chemie B.V. / Philippo's Mineralenfabriek N.V./S.A., nunmehr PMF PRODUCTIONS

(Rechtssache C-189/08)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hoge Raad der Nederlanden

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Zuid-Chemie B.V.

Beklagte: Philippo's Mineralenfabriek N.V./S.A.

Vorlagefragen

Welcher Schaden ist bei einem unerlaubten Verhalten, wie es Zuid-Chemie ihrem Antrag zugrunde legt, als der ursprüngliche Schaden infolge dieses Verhaltens zu betrachten: der Schaden, der durch die Lieferung des fehlerhaften Erzeugnisses entsteht, oder der Schaden, der bei gewöhnlichem Gebrauch des Erzeugnisses für den Zweck, für den es bestimmt war, entsteht?

Wenn Letzteres der Fall ist: Kann der Ort, an dem dieser Schaden eingetreten ist, nur dann als "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist", im Sinne von Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/20011 angesehen werden, wenn der Schaden in körperlichen Schäden an Personen und Sachen besteht, oder ist dies auch möglich, wenn (zunächst) nur Vermögensschaden entstand?

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1 - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, L 12, S. 1).