Language of document :

Klage, eingereicht am 7. Mai 2024 – Lufthansa AirPlus Servicekarten/EUIPO – Repsol (R+)

(Rechtssache T-241/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH (Neu Isenburg, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt R. Kunze)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Repsol, SA (Madrid, Spanien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke R+ – Anmeldung Nr. 18 606 489

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 27. Februar 2024 in der Sache R 1433/2023-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1, 94 und 95 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 96 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

____________