Klage, eingereicht am 7. Mai 2024 – Lufthansa AirPlus Servicekarten/EUIPO – Repsol (R+)
(Rechtssache T-241/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH (Neu Isenburg, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt R. Kunze)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Repsol, SA (Madrid, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke R+ – Anmeldung Nr. 18 606 489
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 27. Februar 2024 in der Sache R 1433/2023-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1, 94 und 95 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 96 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
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