Language of document :

Klage, eingereicht am 13. Mai 2024 – Serana Europe/EUIPO – Cytogen Produkte für Medizin + Forschung (Marrowgrow)

(Rechtssache T-251/24)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Serana Europe GmbH (Pessin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt T. Bösling und Rechtsanwältin I. George)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Cytogen Produkte für Medizin + Forschung GmbH (Greven, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke Marrowgrow – Anmeldung Nr. 18 567 546

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 12. März 2024 in der Sache R 1706/2023-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass der Widerspruch der Cytogen Produkte für Medizin + Forschung GmbH gegen die Unionsmarkenanmeldung Nr. 18 567 546 „Marrowgrow“ zurückgewiesen wird und die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Beschwerdeführerin auferlegt werden;

hilfsweise die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verletzung von Art. 8 Abs. 4 i.V.m. Art. 71 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

____________