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Klage, eingereicht am 15. Mai 2024 – Mazepin/Rat

(Rechtssache T-257/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Nikita Dmitrievich Mazepin (Moskau, Russland) (vertreten durch Rechtsanwälte D. Rovetta, M. Campa, M. Moretto, V. Villante, T. Marembert und A. Bass)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss (GASP) 2024/847 des Rates vom 12. März 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen1 , und die Durchführungsverordnung (EU) 2024/849 des Rates vom 12. März 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen2 (im Folgenden zusammen: angefochtene Rechtsakte), soweit der Kläger mit den angefochtenen Rechtsakten in der Liste der Personen und Organisationen belassen wird, die den restriktiven Maßnahmen unterliegen;

dem Rat die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

Erster Klagegrund: Verstoß gegen die Begründungspflicht gemäß Art. 296 AEUV und Art. 41 Abs. 2 Buchst. c der Grundrechtecharta, Verstoß gegen das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz und gegen Art. 47 der Grundrechtecharta.

Zweiter Klagegrund: Beurteilungsfehler des Rates.

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1 ABl. L, 2024/847.

1 ABl. L, 2024/849.