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Klage, eingereicht am 12. November 2012 - CITEB und Belgo-Metal/Parlament

(Rechtssache T-488/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerinnen: Cit Blaton SA (CITEB) (Schaerbeek, Belgien) und Belgo-Metal (Wetteren, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Simar)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

die Nichtigkeitsklage für zulässig zu erklären;

die den Klägerinnen mit Schreiben vom 7. und vom 18. September 2012 mitgeteilte Entscheidung, mit der die Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik des Europäischen Parlaments am 7. September 2012 ihr Angebot abgelehnt und den Auftrag an einen anderen Bieter vergeben hat, für nichtig zu erklären;

dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage machen die Klägerinnen zwei Klagegründe geltend.

Erster Klagegrund: Verstoß gegen Art. 89 Abs. 1 und 2 sowie Art. 92 der Haushaltsordnung2, gegen Art. 135 Abs. 1 und 5 der Durchführungsverordnung und gegen Art. 49 der Richtlinie 2004/18 sowie gegen das Wettbewerbsprinzip, die Grundsätze der Transparenz, der Gleichheit und der Verhältnismäßigkeit und gegen das Sorgfaltsprinzip, da die angefochtene Entscheidung nicht den vom Vergabeausschuss erstellten Bericht enthalte, der die Begründung der Entscheidung darstelle, so dass die Klägerinnen nicht die Rechtmäßigkeit des ausgewählten Angebots hätten überprüfen können.

Zweiter Klagegrund: Offensichtlicher Beurteilungsfehler und Verstoß gegen die Begründungspflicht, gegen Art. 100 Abs. 2 der Haushaltsordnung, gegen die Verdingungsunterlagen und gegen die Vergabebestimmungen, da die angefochtene Entscheidung nicht ausführlich und angemessen begründet sei, weil sie nicht die Informationen aus dem Bericht des Vergabeausschusses enthalte.

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1 - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juli 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248, S. 1).

2 - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1065/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 357, S. 1).

3 - Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134, S. 114).