Urteil des Gerichts vom 9. April 2014 – CITEB und Belgo-Metal/Parlament
(Rechtssache T-488/12)1
(Öffentliche Bauaufträge – Vergabeverfahren – Renovierungs- und Erweiterungsarbeiten am Eastman-Gebäude in Brüssel – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Mitteilung des Berichts des Bewertungsausschusses – Begründungspflicht)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerinnen: Cit Blaton SA (CITEB) (Schaerbeek, Belgien) und Belgo-Metal (Wetteren, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Simar)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: F. Poilvache und L. Fedel)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Parlaments vom 7. September 2012, das von den Klägerinnen im Rahmen der im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union unter der Referenz INLO.AO-2012-005-BRU-UPIB-02 veröffentlichten Vergabebekanntmachung vom 19. Mai 2012 betreffend die Durchführung von Renovierungs- und Erweiterungsarbeiten am Eastman-Gebäude in Brüssel (Belgien) (ABl. 2012/S 92-1563620) abgegebene Angebot abzulehnen und diesen Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Cit Blaton SA (CITEB) und Belgo-Metal tragen die Kosten.
________________________1 ABl. C 9 vom 12.1.2013.