Language of document :

Rechtsmittel, eingelegt am 6. Dezember 2011 von Peter Strobl gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 29. September 2011 in der Rechtssache F-56/05, Strobl/Kommission

(Rechtssache T-630/11 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Peter Strobl (Besozzo, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H.-J. Rüber)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt:

das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 29. September 2011 in der Rechtssache Strobl/Kommission aufzuheben,

die Einstufungsentscheidung der Beklagten in seiner Ernennung vom 7. Oktober 2004 für fehlerhaft zu erklären und aufzuheben,

die Beklagte zu verurteilen, die Diskriminierung des Klägers einzustellen und seine erlittene Benachteiligung auszugleichen,

der Beklagten die Kosten des gesamten Rechtsstreits aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung des Rechtsmittels rügt der Rechtsmittelführer folgende Rechtsfehler:

Unrichtige Tatsachenfeststellung durch das Gericht für den öffentlichen Dienst hinsichtlich der für den Dienstposten des Rechtsmittelführers erforderlichen Berufserfahrung

Unrichtige Tatsachenfeststellung durch das Gericht für den öffentlichen Dienst und widersprüchliche Beweisinterpretation hinsichtlich der Einstufung des Rechtsmittelführers und insofern Verstoß gegen die Begründungspflicht

Verletzung der Begründungspflicht durch das Gericht für den öffentlichen Dienst bei der Zurückweisung einiger Rügen des Rechtsmittelführers

Verstoß gegen die Begründungspflicht durch das Gericht für den öffentlichen Dienst hinsichtlich der Überprüfung der Dienstaltersstufe des Rechtsmittelführers

Begründungsmangel durch das Gericht für den öffentlichen Dienst hinsichtlich der Anwendbarkeit der einschlägigen Rechtsprechung

____________