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Beschluss des Gerichts vom 30. Juni 2011 - Tecnoprocess/Kommission

(Rechtssache T-403/09)1

(Schadensersatzklage - Ungerechtfertigte Bereicherung - Klageschrift - Formerfordernisse - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Tecnoprocess Srl (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Majoli)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bordes und L. Prete)

Gegenstand

Klage auf Feststellung der ungerechtfertigten Bereicherung der Europäischen Kommission sowie der Delegationen der Europäischen Union in Marokko und in Nigeria und auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung von 114 069,94 Euro zuzüglich Zinsen

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Tecnoprocess Srl trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 297 vom 5.12.2009.