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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 10. November 2004

in der Rechtssache T-165/03, Eduard Vonier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Beamte - Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Eignungsliste - Nationales Seminar - Zusammensetzung des Prüfungsausschusses - Mündliche Prüfung - Privatleben - Sprachkenntnisse)

(Verfahrenssprache: Deutsch)

In der Rechtssache T-165/03, Eduard Vonier, wohnhaft in Amsterdam (Niederlande), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Schmolke, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: J. Currall im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur, Zustellungsanschrift in Luxemburg) wegen Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren KOM/A/6/01 vom 30. Juli 2002, den Kläger nicht in die Eignungsliste für Verwaltungsräte für das Sachgebiet "Außenbeziehungen" aufzunehmen, und wegen Ersatzes des angeblich entstandenen Schadens hat das Gericht (Dritte Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten J. Azizi sowie der Richter F. Dehousse und O. Czúcz - Kanzler: H. Jung - am 10. November 2004 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 213 vom 6.9.2003.