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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Pascal Millot gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 30. April 2003

(Rechtssache T-162/03)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Pascal Millot, wohnhaft in Brüssel, hat am 30. April 2003 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

(die Entscheidung der Kommission vom 6. Mai 2002 aufzuheben, mit der er endgültig in die Besoldungsgruppe A 7, Dienstaltersstufe 3, eingestuft wurde;

(der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger habe am 1. August 2001 den Dienst als Beamter auf Probe angetreten und sei vorläufig in die Besoldungsgruppe A 7, Dienstaltersstufe 1, eingestuft worden. Er habe die Einstufung in die höhere Besoldungsgruppe beantragt. Dieser Antrag sei abgelehnt worden.

Der Kläger stützt seine Klage auf eine Verletzung von Artikel 31 Absatz 2 des Statuts, da die Kommission die spezifischen dienstlichen Bedürfnisse nicht berücksichtigt habe. Er beruft sich außerdem auf einen offensichtlichen Beurteilungsfehler.

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