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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Herrn Eduard Vonier gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 15. Mai 2003

(Rechtssache T-165/03)

    Verfahrenssprache: Deutsch

Herr Eduard Vonier, Amsterdam (Niederlande), hat am 15. Mai 2003 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.

Prozeßbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt W. Schmolke.

Der Kläger beantragt,

- die Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 30.7.2002, ihn nicht in die Eignungsliste des Auswahlverfahrens COM/A/6/01 für die Fachrichtung Außenbeziehungen aufzunehmen, für nichtig zu erklären und aufzuheben.

- die Kommission aus dem Titel des Ersatzes des dem Kläger entstandenen immateriellen Schadens zur Zahlung von 10.000 Euro zu verurteilen;

- der Kommission, gegebenfalls in Anwendung des Art. 87 Paragraph 3 der Verfahrensordnung, die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

            

Klagegründe und wesentliche Argumente:

Das Auswahlverfahren COM/A/6/011 wurde zur Einstellung von Verwaltungsrätinnen/ Verwaltungsräten in den Sachgebieten Außenbeziehungen und Verwaltungen der Hilfe für Drittländer durchgefühlt. Der Kläger, ein österreichischer Staatsangehöriger, reichte eine Bewerbung für das Sachgebiet Außenbeziehungen ein. Er hat das schriftliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wurde zur mündlichen Prüfung zugelassen. Mit der angefochtenen Entscheidung wurde er jedoch unterrichtet, dass er nicht in die Eignungsliste aufgenommen werden konnte, weil die Bewertung seiner mündlichen Prüfung (18 von 40 Punkten) unter der erforderlichen Mindestpunktzahl von 20 lag.

Der Kläger beruft sich auf folgende Klagegründe:

listnum "WP List 1" \l 1Verletzung des Verbots der Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit nach Artikel 12 und 39 EGV sowie Verletzung des Gebots der Gleichbehandlung zwischen den Bewerbern des Auswahlverfahrens. Es geht um die Nichtzulassung des Klägers aufgrund seiner österreichischen Staatsangehörigkeit zu einem Vorbereitungsseminar für die mündliche Prüfung, welches vom deutschen Auswärtigen Amt organisiert wurde und bei welchem Beamte der Kommission teilgenommen hatten.

listnum "WP List 2" \l 1Fehlerhafte Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, Verletzung wesentlicher Formvorschriften und Verstoß gegen die Bestimmung des Annex 3 zum Statut.

listnum "WP List 3" \l 1Offensichtlicher Beurteilungsfehler und Ermessensmissbrauch durch den Prüfungsausschuss .

listnum "WP List 3" \l 1Verletzung wesentlicher Formvorschriften durch Nichtbeurteilung der Sprachkenntnisse des Klägers entgegen der Bekanntgabe im Auswahlverfahren.

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1 - Bekanntgegeben im Amtsblatt Nr. C110 A vom 11/04/2001 S. 13.