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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 17. März 2005

in der Rechtssache T-160/03, AFCon Management Consultants u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(#Schlüsselwörter#)

(Verfahrenssprache: Englisch)

In der Rechtssache T-160/03, AFCon Management Consultants u. a. mit Sitz in Bray (Irland), Patrick Mc Mullin, wohnhaft in Bray, Seamus O'Grady, wohnhaft in Bray, Prozessbevollmächtigte: B. O'Connor, Solicitor, und I. Carreño, avocat, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: J. Enegren und F. Hoffmeister, Zustellungsanschrift in Luxemburg), wegen Ersatz des durch Unregelmäßigkeiten bei der Ausschreibung eines durch das TACIS-Programm finanzierten Vorhabens ("Projet FDRUS 9902 - Agricultural extension services in South Russia") entstandenen Schadens, hat das Gericht (Fünfte Kammer) unter Mitwirkung der Präsidentin P. Lindh sowie der Richter R. García-Valdecasas und J. D. Cooke - Kanzler: D. Christensen, Verwaltungsrätin - am 17. März 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Kommission wird verurteilt, an AFCon 48 605 Euro zuzüglich Zinsen vom Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur vollständigen Zahlung zu zahlen. Der anzuwendende Zinssatz ist auf der Grundlage des von der Europäischen Zentralbank für die wesentlichen Refinanzierungsgeschäfte festgesetzten, während des betreffenden Zeitraums anwendbaren Zinssatzes zuzüglich 2 Prozentpunkte zu berechnen. Der Zinsbetrag ist nach der Zinseszinsformel zu berechnen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 200 vom 23.8.2003.