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Urteil des Gerichts vom 9. März 2012 - Coverpla/HABM - Heinz-Glas (Fläschchen)

(Rechtssache T-450/08)

(Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Form eines Fläschchens - Älteres Geschmacksmuster - Nichtigkeitsgrund - Verbreitung des älteren Geschmacksmusters - Keine Neuheit - Art. 5 und 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 6/2002)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Coverpla (Nizza, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Greffe und M. Chaminade)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Heinz-Glas GmbH (Piesau, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Pütz-Poulalion)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Juli 2008 (Sache R 1411/2007-3) zu einem Verfahren auf Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters zwischen Heinz-Glas GmbH und Coverpla

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Coverpla trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 6 vom 10.1.2009.