Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 12. Oktober 2006 - Fermont / Kommission
(Zwischenstreit - Einrede der Unzulässigkeit - Klageschrift - Formerfordernisse - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Alain Fermont (Kraainem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Kakiese und N. Luzeyemo)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und F. Dintilhac)
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger angeblich entstanden ist
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Der Kläger trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.
____________1 - ABl. C 121 vom 20.5.2006.