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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 12. Oktober 2006 - Fermont / Kommission

(Rechtssache T-307/05)1

(Zwischenstreit - Einrede der Unzulässigkeit - Klageschrift - Formerfordernisse - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Alain Fermont (Kraainem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Kakiese und N. Luzeyemo)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und F. Dintilhac)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger angeblich entstanden ist

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Der Kläger trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.

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1 - ABl. C 121 vom 20.5.2006.