Klage, eingereicht am 31. Mai 2013 – El Corte Inglés/HABM – Azzedine Alaïa (ALIA)
(Rechtssache T-299/13)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: El Corte Inglés, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Seijo Veiguela und J. L. Rivas Zurdo)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Azzedine Alaïa (Paris, Frankreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. März 2013 in der Sache R 819/2012-2 aufzuheben;
dem HABM sowie Azzedine Alaïa die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „ALIA“ für Waren der Klassen 3, 14, 18 und 25 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3 788 999.
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Azzedine Alaïa.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale Wortmarke „ALAÏA“ und Gemeinschaftsbildmarke „ALAÏA PARIS“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 16, 18, 20, 25 und 35 sowie ältere nicht angemeldete Marke „ALAÏA“.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Teilweise Stattgabe des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:
Verstoß gegen die Regeln 20 Abs. 6 und 50 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2868/95;
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.