Klage, eingereicht am 16. August 2021 – Tinnus Enterprises/EUIPO Mystic Products Import & Export (Vorrichtungen zur Verteilung von Flüssigkeiten)
(Rechtssache T-505/21)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Tinnus Enterprises LLC (Plano, Texas, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Wuttke)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Mystic Products Import & Export, SL (Badalona, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin des streitigen Musters oder Modells: Klägerin
Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsmuster oder -modell Nr. 1 431 829-0010
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 9. Juni 2021 in der Sache R 1003/2018-3
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass
der Beschwerde stattgegeben wird,
der Antrag ICD 10 296 der Antragstellerin des Nichtigkeitsverfahrens auf Nichtigerklärung des angefochtenen Geschmacksmusters in vollem Umfang zurückgewiesen wird,
der Antragstellerin des Nichtigkeitsverfahrens die der Klägerin vor der Beschwerdekammer und der Nichtigkeitsabteilung entstandenen Kosten auferlegt werden;
der Antragstellerin des Nichtigkeitsverfahrens die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen die im Urteil vom 24. März 2021, Lego/EUIPO – Delta Sport Handelskontor (Baustein eines Spielbaukastens) (T-515/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:155), niedergelegten Grundsätze;
Verstoß gegen die im Urteil vom 8. März 2018, DOCERAM (C-395/16, EU:C:2018:172), niedergelegten Grundsätze;
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates;
Fehlerhafte Auslegung der Patentanmeldung EP 3 005 948 A2 und der von der Klägerin eingereichten Sammelanmeldung mehrerer Geschmacksmuster Nr. 1 431 829-0001-0010.
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