Language of document :

Klage, eingereicht am 21. November 2023 – OT/Rat

(Rechtssache T-1095/23)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: OT (vertreten durch Rechtsanwälte J.-P. Hordies und P. Blanchetier)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 104), für nichtig zu erklären, soweit er den Kläger betrifft;

die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 3), für nichtig zu erklären, soweit sie den Kläger betrifft;

infolgedessen den Rat anzuweisen, den Namen des Klägers aus den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 und des Beschlusses (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, zu streichen;

dem Rat die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Klägers, aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende drei Gründe gestützt.

Beurteilungsfehler des Rates.

Die gegen den Kläger verhängten Maßnahmen, die in einer vollständigen Blockierung seines gesamten Vermögens und einem Verbot, sich im Gebiet der Europäischen Union zu bewegen, bestünden, seien äußerst unverhältnismäßig, da er keine Verbindungen zu den russischen Behörden und vor allem nicht die geringste Macht habe, Druck auf die russischen Entscheidungsträger auszuüben, was das erklärte Ziel des Rates sei, um die streitigen restriktiven Maßnahmen zu rechtfertigen.

Verstoß gegen das Recht des Klägers auf Verteidigung und auf Gewährleistung eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes: Der Kläger rügt das ständige Ungleichgewicht, dem er sowohl im Verwaltungsverfahren vor dem Rat zur Überprüfung seiner Situation als auch vor dem Gericht der Union ausgesetzt sei. Der Rat halte wesentliche Dokumente zurück, ohne sie zu übermitteln, gehe nicht auf seine Argumente ein, berücksichtige sein Vorbringen und die von ihm vorgelegten Unterlagen nicht und nehme keine regelmäßige halbjährliche Überprüfung vor. Zudem gebe es keine soliden und überprüfbaren Beweise, und die vorgelegten Akten und Unterlagen, die als Grundlage für die Entscheidungen, den Namen des Klägers auf der streitigen Liste zu belassen, seien schwach.

____________