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Klage, eingereicht am 27. Dezember 2013 – Kinnarps/HABM (MAKING LIFE BETTER AT WORK)

(Rechtssache T-697/13)

Verfahrenssprache: Schwedisch

Parteien

Klägerin: Kinnarps AB (Falköping, Schweden) (Prozessbevollmächtigter: M. Wahlin)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 28. Oktober 2013 in der Sache R 2272/2012-2 aufzuheben;

festzustellen, dass ihre Marke MAKING LIFE BETTER AT WORK hinsichtlich der beantragten Waren und Dienstleistungen die für die Eintragung als Gemeinschaftsmarke erforderliche Unterscheidungskraft habe;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen, die ihr in den Verfahren vor dem Gericht und dem HABM entstanden sind.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Angemeldete Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „MAKING LIFE BETTER AT WORK“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 20, 35 und 42 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 887 982.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.